Kommunales Gebäudemanagement

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Kommunen und Kreise verfügen über zahlreiche Gebäude mit dazugehörenden Grundstücken für unterschiedliche Nutzungszwecke. Dies sind hauptsächlich Verwaltungsgebäude, Schulen, Bürgerhäuser, Veranstaltungsräume, aber auch Wohngebäude, Grillhütten, Schwimmbäder, Sport- und Kulturstätten u.v.m.

    Die Kommunen sind für die Bewirtschaftung der eigenen und angemieteten Gebäude und derer Grundstücke zuständig. Das kommunale Gebäudemanagement bezieht sich auf die Nutzungszeiten der Gebäude und betrachtet zudem die technischen und infrastrukturellen Voraussetzungen, die hiermit einher gehen.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Göllheim

    Innerhalb der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim fallen folgende Themen unter das kommunale Gebäudemanagement:

    • Vermietung von gemeindeeigenen Wohnungen, Dorfgemeinschaftshäusern, Grillplätzen
    • Verpachtung von Kleingärten