Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr festsetzen
Leistungsbeschreibung
Neben der Polizei überwachen die Städte und Gemeinden auf ihrem jeweiligen Gebiet sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren werden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes abgeschlossen oder durch Bußgeldbescheid geahndet. Die Zuständigkeit kommunaler Verkehrsüberwachungen liegt bei den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden.
Rechtsgrundlage
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Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Frank Bohlander
- Herr Jürgen MagsamenFachbereichsleiter