Gemeindliche Abgaben - Fälligkeiten

  • Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Die Fälligkeiten für die Zahlung gemeindlicher Abgaben kann von Kommune zu Kommune variieren. Jede Kommune kann in eigener Verantwortung die Fälligkeitstermine per Satzung festlegen.


    Einige Kommunen erlauben abweichend von der ansonsten üblichen quartalsweisen Zahlung auch die Zahlung in einer Fälligkeit.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende