Hundehaltung Abmeldung
Leistungsbeschreibung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden, wenn:
• der Hund gestorben ist.
• Sie den Hund an jemand anderen abgegeben haben.
• Sie den Hund ins Tierheim abgegeben haben.
• Ihnen der Hund entlaufen ist und Sie davon ausgehen, dass er nicht mehr zurückkommt.Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde GöllheimBei der Verbandsgemeinde Göllheim werden keine Hundesteuermarken ausgegeben, folglich ist eine Rückgabe der Hundesteuermarken nicht erforderlich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Prinzipiell ist jedoch die Hundesteuermarke bei einer Abmeldung wieder abzugeben.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde GöllheimBitte verwenden Sie zur Abmeldung Ihres Hundes das folgende Formular.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Göllheim