Fischereischein Ausstellung
Leistungsbeschreibung
Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die Gemeindeverwaltung auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen (siehe Fischerprüfung).
Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen Fischerprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
- Passbild
- Ausweisdokument
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde GöllheimFür einen Fischereischein fallen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim folgende Kosten an:
- für Erwachsene 41,00 EUR (gültig für fünf Jahre)
- für Jugendliche 5,60 EUR (gültig für ein Jahr)
Rechtsgrundlage