Winterdienst
Leistungsbeschreibung
Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde GöllheimInnerhalb der Verbandsgemeinde Göllheim ist jede Ortsgemeinde selbstständig für den Winterdienst auf öffentlichen Straßen und Plätzen zuständig. Hausbesitzer sind für die Gehwegabschnitte vor ihren Häusern zuständig.