Winterdienst

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Göllheim

    Innerhalb der Verbandsgemeinde Göllheim ist jede Ortsgemeinde selbstständig für den Winterdienst auf öffentlichen Straßen und Plätzen zuständig. Hausbesitzer sind für die Gehwegabschnitte vor ihren Häusern zuständig. 


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Göllheim

Bei Fragen zum Winterdienst wenden Sie sich bitte an unsere Zentrale unter der Telefonnummer 06351 4909 0.

Zuständige Abteilungen