Hilfe bei Wohnungsproblemen
Leistungsbeschreibung
MietrückständeEin Anspruch auf die Übernahme von Schulden besteht grundsätzlich nicht. Es gibt aber Ausnahmen. Im Einzelfall können z. B. Schulden übernommen werden, die die Sicherung des angemessenen Unterhalts gefährden - also Mietschulden oder auch Zinsraten bei Hausbesitz, nicht aber die Tilgungsraten.MietkautionIst man bei einem notwendigen Wohnungswechsel in eine angemessene Wohnung nicht in der Lage, die Mietkaution aufzubringen, kann im Einzelfall diese Zahlung - in der Regel in Form eines Darlehens - übernommen werden.Bitte wenden Sie sich in diesen Angelegenheit an das Sozialamt der Verbandsgemeinde Göllheim.Rechtsgrundlage
RechtsgrundlageSozialgesetzbuch