Leichenpass
Leistungsbeschreibung
Leichen dürfen in Orte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem Leichenpass befördert werden. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt (deutsch, englisch, französisch und italienisch).Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Sabine BestStellv. Fachbereichsleitung
- Frau Jasmin Kreuzenstein
- Frau Barbara Lukaszczyk