Anliegerbescheinigung

  • Leistungsbeschreibung

    Anliegerbescheinigungen sind Erklärungen der Stadt oder der Gemeinde über eine möglicherweise bestehende Beitragspflicht für Erschließungs- oder Ausbauleistungen sowie zur Lage eines Grundstücks an einem öffentlichen Weg. Wenn Sie ein Grundstück erwerben wollen, verschaffen Sie sich mit einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit. 

    Dabei kommen folgende Abgaben bzw. Beiträge in Betracht:
    • Erschließungsbeiträge (§§ 124 ff. BauGB), Straßenausbaubeiträge
    • Beiträge Wasser- und Abwasserversorgung
      Wenden Sie sich bei Fragen zu diesen Beiträgen bitte an Frau Egelhofer. 

    • Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge (§ 135 a BauGB)
    • Umlegungsausgleichsleistungen (§ 64 BauGB)
    • Ausgleichsbeiträge (§§ 154 f BauGB) in städtebaulichen Sanierungsgebieten
    • Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge für Grundstücke, die von Altlasten bereinigt wurden (§ 25 BBodSchG)
    • Versiegelungsabgaben
    • Walderhaltungsabgaben
      Wenden Sie sich bei Fragen zu diesen Beiträgen bitte an Frau Radetz
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • formloser Antrag mit der Anschrift des Bauherrn und der Anschrift des zu bebauenden Grundstückes
    • Eigentumsnachweis für das Grundstück (Kopie der Grundbucheintragung)
    • Bauvoranfrage (Kopie, wenn vorhanden)
    • Flurkartenauszug (Kopie)
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Ausstellung von Anliegerbescheinigungen ist kostenpflichtig. Die Gebühren sind regional unterschiedlich.