Teilnahme an einem Volksfest als Aussteller

  • Leistungsbeschreibung

    Interessieren Sie sich als Schausteller oder sonstiger Aussteller für einen Standplatz auf einem örtlichen Volksfest, einer Messe oder Ähnlichem, wenden Sie sich bitte unmittelbar an die für Sie zuständige Verwaltung, da regional sehr unterschiedliche Voraussetzungen und Fristen zu beachten sind.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende