Gleichstellungsstelle
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ (Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz)
Warum trotzdem eine Gleichstellungsbeauftragte?
- Frauen sind in Entscheidungspositionen, ob in der Wirtschaft oder Politik deutlich unterrepräsentiert
- Frauen sind von Arbeitslosigkeit stärker betroffen als Männer
- Frauen erhalten im Durchschnitt weniger Rente als Männer
- Frauen tragen noch immer die Hauptbelastung bei der Hausarbeit, Kindererziehung und Pflege älterer oder kranker Menschen, ohne angemessene gesellschaftliche Anerkennung
- Frauen fehlt oft die Möglichkeit, den Beruf mit den ihnen zugeordneten Familienpflichten zu vereinbaren
- Frauen werden immer wieder Opfer seelischer, körperlicher und sexueller Gewalt
Der weibliche Alltag ist noch weit von der theoretischen, rechtlichen Gleichstellung entfernt.
Rufen Sie an, wenn Sie sich als Frau über Benachteiligungen beschweren wollen, Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte suchen, Informationen benötigen, Anregungen zur Verbesserung der Situation von Frauen in der Verbandsgemeinde Göllheim geben wollen.
Ziele und Tätigkeiten der Gleichstellungsbeauftragten:
Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe, an der Umsetzung des verfassungsmäßigen Gleichstellungsgebotes im Alltag mitzuwirken.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist Anlaufstelle für Frauen mit Anregungen, Fragen und Beschwerden, zeigt vorhandene Defizite bei der Gleichstellung von Frauen in der Verbandsgemeinde auf, erarbeitet Vorschläge zur Verbesserung der Situation von Frauen und Mädchen und initiiert hierzu konkrete Projekte, kooperiert mit Frauen und Frauengruppen, Verbänden und Gewerkschaften usw., betreibt Öffentlichkeitsarbeit.
Nach UN-Studien besteht die Hälfte der Weltbevölkerung aus Frauen. Sie stellen ein Drittel der Beschäftigten, leisten aber zwei Drittel der Arbeitsstunden. Trotzdem verdienen sie nur ein Zehntel des Welteinkommens und besitzen nicht einmal ein Prozent der Reichtümer dieser Erde.