Kommunaler Entschuldungsfonds KEF-RP
Auszug aus dem Leitfaden "Kommunaler Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz"
Der „Kommunale Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP)“ ist ein Baustein der
mittel- bis langfristig wirksamen Maßnahmen im Rahmen der am 8. Juni 2010 verkündeten
„Reformagenda zur Verbesserung der kommunalen Finanzen“.
Die Finanzvolumina, die für eine Entschuldung / Teilentschuldung der kommunalen Liquiditätskredite
bewegt werden müssen, sind gewaltig. Andererseits sind diese Kredite existent, sie müssen bedient werden und drohen weiter anzusteigen, wenn keine effektiven Gegenmaßnahmen getroffen werden. Es bedarf daher einschneidender, langfristig angelegter und nachhaltiger Maßnahmen, die einerseits nicht nur die bestehenden Liquiditätskredite begrenzen und absenken, sondern gleichzeitig auch den drohenden Aufbau
von neuen Liquiditätskreditverpflichtungen nach Möglichkeit verhindern.
Als Bestandteil der Reformagenda wurde daher am 22. September 2010 von Ministerpräsident
Kurt Beck und den Vorsitzenden der kommunalen Spitzenverbände die Vereinbarung
zum „Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP)“ unterzeichnet
(s. Anlage 2). Der Entschuldungsfonds wird nach dieser Vereinbarung zum 1.
Januar 2012 gegründet. Jede Kommune entscheidet grundsätzlich eigenverantwortlich
im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung, ob sie am Entschuldungsfonds teilnimmt.
Der Vertragsabschluss für einen Beitritt muss spätestens zum 31. Dezember 2013 erfolgt sein.
Der KEF-RP soll den Kommunen helfen, ihre bis zum Stichtag 31. Dezember 2009 aufgelaufenen
Liquiditätskredite in einer Gesamthöhe von rund 4,6 Mrd. Euro deutlich zu reduzieren. Der Fonds soll ein maximales Gesamtvolumen von 3,825 Mrd. Euro aufweisen und über eine Laufzeit von 15 Jahren jährlich bis zu 255 Mio. Euro aufbringen, um damit bis zu zwei Drittel der Ende 2009 bestandenen kommunalen Liquiditätskredite zu tilgen und die fälligen Zinslasten zu vermindern (aufgrund der Systematik der Einheitskasse weisen die Ortsgemeinden keine Kredite zur Liquiditätssicherung aus; maßgeblich
für eine Teilnahme am KEF-RP sind hier die Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde
zum 31. Dezember 2009). Die Finanzierung des Fonds ist zu einem Drittel (1,275 Mrd. Euro) von den Kommunen selbst (z.B. durch Einsparungen im Haushalt, Steuer- oder Umlageerhöhungen etc.) zu leisten, ein weiteres Drittel wird aus dem kommunalen Finanzausgleich aufgebracht und stammt somit von der Solidargemeinschaft der kommunalen Familie, das letzte Drittel kommt aus dem Landeshaushalt.
Es ist zu berücksichtigen, dass die kommunalen Liquiditätskredite regional und strukturell
höchst unterschiedlich verteilt sind. In vielen Fällen wird mit dem KEF-RP eine weitestgehende
Entschuldung erreicht werden können, in anderen Fällen wird dies nicht gelingen, sondern es wird lediglich eine Abmilderung der Verschuldungsentwicklung erzielt werden können. Insgesamt ist der KEF-RP ein wichtiges Instrument, das bei konsequenter Ausgestaltung und Anwendung eine nachhaltige Verbesserung der kommunalen Finanzsituation gerade dann bewirken kann, wenn die Maßnahmen des KEF-RP von einer nachhaltigen Bewusstseinsänderung sowohl in der Kommunal- und Landespolitik als auch in der Bundespolitik begleitet werden. Die Instrumente des KEF-RP (kommunale Konsolidierungsmaßnahmen und Entschuldungshilfen) sind allein nicht hinreichend, einen dauerhaften Haushaltsausgleich sicherzustellen. Sie sind aber ein wichtiger Schritt, dem weitere Schritte folgen müssen.
Nach § 5 des abzuschließenden Konsolidierungsvertrages sind sowohl der Konsolidierungsvertrag als auch die Nachweise der Konsolidierungsergebnisse auf der Internetseite zu veröffentlichen.