Luftaufnahme Göllheim, im Hintergrund der Donnersberg

Bebauungspläne im Verfahren

Im Verfahren

Bebauungspläne im Verfahren

Die Erstellung und Änderung von Bauleitplänen (Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Göllheim und Bebauungspläne der Ortsgemeinden) richtet sich nach dem Baugesetzbuch (BauGB) in der jeweils gültigen Fassung. Hier ist insbesondere der Erste Teil (§§ 1 - 13 a BauGB) zu beachten.

Für die Bürgerinnen und Bürger wird hiermit eine neue Möglichkeit geschaffen, zusätzliche Informationen zu einzelnen Verfahren zu erhalten. Die nachfolgend nach Ortsgemeinden geordneten Daten zu derzeit laufenden Bauleitplanverfahren, sind das Ergebnis einer erweiterten Bürgerinformation.

Das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren erfolgt von der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim. Rechtswirksame Äußerungen sind weiterhin schriftlich oder zur Niederschrift, jeweils in dem entsprechenden Zeitraum, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim einzureichen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim, hier Fachbereich 2; Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, stehen Ihnen natürlich während der üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung.

Wichtiger Hinweis: Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten wird keine Gewähr übernommen.

Die Unterlagen zu den Bebauungsplänen können weiterhin bei der Verbandsgemeindeverwaltung nach telefonischer Anmeldung unter 06351-4909-0, und den Durchwahlen - 47 und -40 eingesehen werden. Hierzu verweisen wir auf die Bekanntmachungen zu der Zugänglichkeit der Verwaltung auf dieser Internetseite, sowie Göllheim aktuell und im Amtsblatt  der Verbandsgemeinde Göllheim.


3. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Göllheim mit integrierter Fortschreibung des Landschaftsplanes und Gewerbekonzept;


Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Zeit vom 13.07.2020 bis einschließlich 12.08.2020

Teilflächennutzungsplan "Regenerative Energien"
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Zeit vom 08.02.2021 bis einschließlich 22.03.2021

Aufhebungssatzung Bebauungsplan "Windenergieanlagen im Göllheimer Wald";

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Zeit vom 17.01.2025 bis einschließlich 21.02.2025



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