Lärmaktionsplan
Lärmaktionsplan Stufe III der Verbandsgemeinde Göllheim
Bekanntmachung des Inkrafttretens
Auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren Umsetzung im Bundes-Immisionsschutzgesetz (BImSchG) sind Gemeinden zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans verpflichtet. Diese dienen zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Ziel dieser Lärmaktionspläne soll es auch sein, ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen. Lärmaktionspläne sind bei bedeutsamen Entwicklungen, ansonsten alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.
Die Verbandsgemeinde Göllheim hat für die Erstellung das Schalltechnische Beratungsbüro GSB aus St. Wendel beauftragt. Die betroffenen Straßenabschnitte in der Verbandsgemeinde Göllheim, die Berücksichtigung in der Lärmkartierung gefunden haben, sind zum einen die Autobahn A63 (ca. 4.230 m) und zum anderen ein Teilabschnitt der Bundesstraße B47 (ca. 4.600 m).
Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der Lärmaktionsplanung. Aus diesem Grund erhielt die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die Lärmsituation zu informieren und an der Ausarbeitung der Lärmaktionspläne aktiv mitzuwirken.
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Göllheim hat die Offenlegung des Lärmaktionsplanes in der vorliegenden Entwurfsfassung sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange am 03.12.2018 beschlossen.
Die öffentliche Auslegung und die Einbeziehung der Träger fanden vom 20.12.2018 bis zum 22.02.2019 statt.
Die Bürger wurden im Amtsblatt und via Internet über die Möglichkeit zur Beteiligung informiert. Der Entwurf des Lärmaktionsplans konnte der Homepage der Verbandsgemeinde heruntergeladen werden. Insgesamt sin 11 Stellungnahmen der TÖB (darunter auch der Straßenbaulastträger) eingegangen. Diese beinhalten keine abwägungsrelevanten Sachverhalte und Anregungen. Bürger der Verbandsgemeinde Göllheim haben keine Stellungnahme eingereicht.
Der Lärmaktionsplan wurde am 15.04.2019 im Verbandsgemeinderat einstimmig beschlossen. Die Information der Öffentlichkeit über das Inkrafttreten erfolgt am 25.04.2019.